Der Mikro-Fonds soll 2024 gewährleisten, dass Kleinprojekte bis zu einer Höhe von maximal 500,00 € gefördert werden können. Voraussetzung dafür ist, dass die Projektziele den Förderrichtlinien der Partnerschaft für Demokratie entsprechen (Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention). Da der Mikro-Fonds durch die vhs (den Projektträger der Koordinierungs- und Fachstelle) verwaltet wird, ist es damit auch für Einzelpersonen oder Initiativen bzw. Bündnisse ohne Rechtsform möglich, eine Förderung zu erhalten.
Das Antragsverfahren für diese Kleinprojekte ist vereinfacht gestaltet, so dass auch eine kurzfristige Umsetzung möglich ist. Dafür gibt es ein eigenes Antragsformular (siehe Formulare). Eine Genehmigung der Projekte erfolgt in Absprache zwischen Koordinierungs- und Fachstelle und federführendem Amt. Die Beratung erfolgt jederzeit über die Koordinierungs- und Fachstelle.
Träger: Volkshochsule Kreis Kronach
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