Aktions- und Initiativfonds

Allgemeine Informationen

Für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen in der Partnerschaft für Demokratie steht der Aktions- und Initiativfonds zu Verfügung.

  • aktuell 58.000 € jährliches Volumen
  • Bewilligungszeitraum: 01.01.-31.12.2023
  • Bewilligt vom Begleitausschuss

Begleitausschuss

Mitglieder des Begleitausschusses sind Vertreterinnen und Vertretern der relevanten Ressorts der kommunalen Verwaltung und anderer staatlicher Einrichtungen, vor allem aber lokale Handlungsträger aus der Zivilgesellschaft.

Der Begleitausschuss entscheidet in seinen regelmäßigen Sitzungen über die aus dem Aktions- und Initiativfonds zu fördernden Einzelmaßnahmen. Darüber hinaus übernimmt er als strategisch handelndes Gremium die Aufgaben, die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren in der Partnerschaft für Demokratie zu unterstützen, die Gesamtstrategie der Partnerschaft für Demokratie fortzuschreiben und weiterzuentwickeln sowie die regionalen Ressourcen zu analysieren. Damit bildet er ein zentrales Element der Partnerschaft für Demokratie.

Wer kann sich am Begleitausschuss beteiligen?

Jede Bürgerin und jeder Bürger des Landkreises Kronach, der sich für die Ziele der Partnerschaft für Demokratie einsetzen möchte, ist herzlich eingeladen, sich an der Arbeit des Begleitausschusses zu beteiligen. Bei Interesse an einer Mitarbeit im Begleitausschuss kontaktieren Sie bitte die Koordinierungs- und Fachstelle (demokratie-leben@vhs-kronach.de oder 09261/6060-19).

Haben Sie eine Projektidee?

1. Beratung

Die Koordinierungs- und Fachstelle berät Sie gerne im Vorfeld der Antragsstellung

2. Antragsformular

Für die Einreichung der Projektanträge ist das Antragsformular zu verwenden. Sie erhalten es in der Koordinierungs- und Fachstelle und hier.

3. Antrag einreichen

Bitte reichen Sie den Antrag auf Projektförderung vollständig ausgefüllt in digitaler Form per E-Mail sowie ausgedruckt und unterschrieben bei der Koordinierungs- und Fachstelle ein.

4. Bewilligung

Über die Bewilligung der Anträge entscheidet der Begleitausschuss der Partnerschaft für Demokratie Landkreis Kronach. Ein Rechtsanspruch auf eine Projektförderung besteht nicht.

Förderrichtlinien

Welche Projekte werden gefördert?

Gefördert werden neue, innovative Projekte, die dazu dienen, die Zielsetzung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ in der Region praktisch umzusetzen. Förderfähige Projekte engagieren sich somit

  • gegen Rechtsextremismus,
  • gegen Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (z. B. Rassismus, Antisemitismus, Homophobie),
  • für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander.

Ausführliche Hinweise zur Zielsetzung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ finden Sie in der Förderleitlinie der Partnerschaften für Demokratie

Welche Schwerpunktbereiche gibt es?

Die Förderung im Rahmen der Partnerschaften für Demokratie ermöglicht es, die jeweilige lokale Bedarfs- und Problemlage in den Blick zu nehmen und entsprechend Projekte zu konzipieren. Aufgrund der lokalen Situationsanalyse wurden als Schwerpunkte folgende Bereiche ausgewählt:

  • aktuelle Formen des Antisemitismus,
  • aktuelle Formen von Islam-/Muslimfeindlichkeit,
  • rechtsextreme Orientierungen und Handlungen,
  • Demokratiestärkung im ländlichen Raum,
  • Willkommenskultur/Arbeit mit Flüchtlingen und Asylsuchenden.

Welche Zielgruppen sind möglich?

Auch in der Wahl der Zielgruppen können sich die Projekte an den lokalen Erfordernissen orientieren. Mögliche Zielgruppen gemäß der Förderleitlinie sind:

  • Kinder
  • Jugendliche bis 27 Jahre
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte
  • Erzieher/innen, Lehrer/innen und andere pädagogische Fachkräfte
  • Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie engagierte Bürger/innen
  • Lokal einflussreiche staatliche und zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure

Wann darf mit dem Projekt begonnen werden?

Mit dem Projekt darf vor der Antragsstellung und -bewilligung (per Zuwendungsbescheid) noch nicht begonnen worden sein. Maßgeblich für die Förderfähigkeit sind die Zusätzlichkeit und der Innovationsgehalt des geplanten Projektes.

Welche Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen?

Von einer Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur u. a. überwiegend schulischen Zwecken, dem Breiten- oder Leistungssport, der religiösen oder welt-anschaulichen Erziehung, der Erholung oder der Touristik dienen, sowie Maßnahmen, die zu den originären Aufgaben des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) gehören.

Wer kann eine Projektförderung beantragen?

Projektförderungen beantragen können eingetragene Vereine, Stiftungen und andere juristische Personen sowie anerkannte Träger der kommunalen und freien Jugendhilfe. Ein Nachweis der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51ff. Abgabenordnung (AO) ist erforderlich.

Einzelpersonen sowie Bürgerbündnisse, Initiativen und Aktionskreise ohne Rechtsform wenden sich mit ihrer Projektidee bitte an die Koordinierungs- und Fachstelle, um die Möglichkeiten einer Förderung zu besprechen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind staatliche Organisationen sowie gewinnorientierte Träger.

Projektträger müssen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.

Bereits geförderte Projekte